Datenschutzgrundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam.
Wir führen im Auftrag Ihrer Patientin den Harmony®-Test durch. Mit der Unterschrift auf dem Anforderungsformular geht die Patientin ein direktes Auftragsverhältnis mit uns als Labor ein. Deshalb ist es nicht notwendig, dass Sie als Arzt mit uns als Auftragnehmer eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abschließen.
Um den neuesten Änderungen in der Datenschutzgesetzgebung zu entsprechen, haben wir die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage aktualisiert. Darin erläutern wir den Umgang mit den personenbezogenen Daten transparent und anschaulich. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Datenschutzgrundverordnung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirksam.
Wir führen im Auftrag Ihrer Patientin den Harmony®-Test durch. Mit der Unterschrift auf dem Anforderungsformular geht die Patientin ein direktes Auftragsverhältnis mit uns als Labor ein. Deshalb ist es nicht notwendig, dass Sie als Arzt mit uns als Auftragnehmer eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abschließen.
Um den neuesten Änderungen in der Datenschutzgesetzgebung zu entsprechen, haben wir die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage aktualisiert. Darin erläutern wir den Umgang mit den personenbezogenen Daten transparent und anschaulich. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.