Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz in Deutschland in Kraft. Es regelt die Vorgehensweise im Rahmen genetischer Untersuchungen beim Menschen sowie die Verwendung genetischer Daten und Proben. Die Grundprinzipien des Gesetzes umfassen das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu zählt das Recht auf Wissen aber ebenso das Recht auf Nichtwissen