Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist in Deutschland zuständig für die Regelung der Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Eine Rechnung nach Vorschriften der GOÄ erhalten unversicherte Patienten, Patienten mit einer privaten Krankenversicherung und Patienten, welche individuelle Gesundheitsleitstungen (IGeL) außerhalb ihrer gesetzlichen Versicherung nutzen. Die Cenata stellt an alle Patienten Rechnungen nach GOÄ aus.