Cenata GmbH | Paul-Ehrlich-Str. 23 | D-72076 Tübingen | Tel. 07071 – 565 44 430 | Fax 07071 – 565 44 444

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G-BA leitet Verfahren zur Methodenbewertung für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) ein: Rückerstattung der Kosten für den Harmony-Pränatal-Test in Deutschland rückt näher

G-BA leitet Verfahren zur Methodenbewertung für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) ein: Rückerstattung der Kosten für den Harmony-Pränatal-Test in Deutschland rückt näher

23. August 2016

Tübingen, Deutschland, 18. August 2016 – Der heute in Berlin gefasste Beschluss des G-BA zur Methodenbewertung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) bringt die Diskussionen über NIPD als Kassenleistung wieder ins Rollen. Mit diesem Beschluss wurde die Einleitung eines Bewertungsverfahrens für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos einer fetalen Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests in Risikoschwangerschaften beschlossen. Der HarmonyTM-Pränatal-Test ist der von deutschen Schwangeren meistgenutzte molekulargenetische Test dieser Art. Er wird in den Laboren der Cenata in Tübingen durchgeführt.

Die Methodenbewertung wurde gemeinsam von dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, den unparteiischen Mitgliedern des G-BA, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen initiiert. Basis dieses Antrages ist die Fragestellung ob und in welchem Umfang nicht-invasive molekulargenetische Tests im Vergleich zu bisher im Rahmen der GKV erbringbaren invasiven Untersuchungen wie der Chorionzottenbiopsie oder der Amniozentese in die Mutterschafts-Richtlinien gemäß § 135 Absatz 1 SGB V bei Risikoschwangerschaften eingesetzt werden können.

Bereits heute übernehmen Krankenkassen auf Basis von Einzelfallentscheidungen die Kosten für den HarmonyTM-Pränatal-Test. Der heutige Beschluss des G-BA zur Methodenbewertung für NIPD lässt hoffen, dass dieses hochspezifische und sensitive Testverfahren künftig bei entsprechender Indikation jeder Patientin die dies wünscht, unabhängig vom Einkommen zugutekommt.

Hintergrundinformationen zum G-BA:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Quellen:
1. Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung Nr. 32/ 2016 vom 18. August 2016
2. Antrag auf Bewertung der Methode der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) eingereicht beim G-BA

G-BA leitet Verfahren zur Methodenbewertung für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) ein: Rückerstattung der Kosten für den Harmony-Pränatal-Test in Deutschland rückt näher

23. August 2016

Tübingen, Deutschland, 18. August 2016 – Der heute in Berlin gefasste Beschluss des G-BA zur Methodenbewertung der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) bringt die Diskussionen über NIPD als Kassenleistung wieder ins Rollen. Mit diesem Beschluss wurde die Einleitung eines Bewertungsverfahrens für nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPD) zur Bestimmung des Risikos einer fetalen Trisomie 13, 18 und 21 mittels molekulargenetischer Tests in Risikoschwangerschaften beschlossen. Der HarmonyTM-Pränatal-Test ist der von deutschen Schwangeren meistgenutzte molekulargenetische Test dieser Art. Er wird in den Laboren der Cenata in Tübingen durchgeführt.

Die Methodenbewertung wurde gemeinsam von dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, den unparteiischen Mitgliedern des G-BA, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen initiiert. Basis dieses Antrages ist die Fragestellung ob und in welchem Umfang nicht-invasive molekulargenetische Tests im Vergleich zu bisher im Rahmen der GKV erbringbaren invasiven Untersuchungen wie der Chorionzottenbiopsie oder der Amniozentese in die Mutterschafts-Richtlinien gemäß § 135 Absatz 1 SGB V bei Risikoschwangerschaften eingesetzt werden können.

Bereits heute übernehmen Krankenkassen auf Basis von Einzelfallentscheidungen die Kosten für den HarmonyTM-Pränatal-Test. Der heutige Beschluss des G-BA zur Methodenbewertung für NIPD lässt hoffen, dass dieses hochspezifische und sensitive Testverfahren künftig bei entsprechender Indikation jeder Patientin die dies wünscht, unabhängig vom Einkommen zugutekommt.

Hintergrundinformationen zum G-BA:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 70 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden. Rechtsgrundlage für die Arbeit des G-BA ist das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V).

Quellen:
1. Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung Nr. 32/ 2016 vom 18. August 2016
2. Antrag auf Bewertung der Methode der nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) eingereicht beim G-BA
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