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Rh-Prophylaxe

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Rh-Prophylaxe

Da Anti-D einen Morbus haemolyticus* des ungeborenen Kindes verursachen kann, wurde Ende der 1960er Jahre die Rhesus-Prophylaxe eingeführt. Dabei wird eine kleine Dosis von Anti-D, z. B. Rhophylac® 300, verabreicht. Hierdurch werden eventuell in die Blutbahn der Mutter übergetretene Erythrozyten des Kindes abgebaut und so eine Immunisierung der Mutter gegen das Kind verhindert.
Die Rh-Prophylaxe wird der (Rh-negativen) Mutter nach der Geburt verabreicht, sobald die Blutgruppe des Neugeborenen aus dem Nabelschnurblut bestimmt worden ist und das Neugeborene RhD-positiv ist. Gemäß Mutterschaftsrichtlinien wird bisher die Rh-Prophylaxe bei allen RhD-negativen Schwangeren zusätzlich in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche verabreicht. Dies erfolgte bisher unabhängig vom Rhesus-Status des ungeborenen Kindes. Einem Teil der Schwangeren wird die Rh-Prophylaxe also verabreicht, ohne dass es rückblickend betrachtet tatsächlich notwendig gewesen wäre. Dies betrifft etwa 40 % der Schwangeren.

Warum sollte die Rhesus-Prophylaxe möglichst gezielt angewendet werden?

Die Präparate für die Rh-Prophylaxe können als sehr sicher angesehen werden. Trotzdem äußern Schwangere gelegentlich Bedenken, da es sich bei der Rh-Prophylaxe um ein Blutprodukt handelt. Für die Herstellung werden Spenden von Menschen verwendet, die sich früher einmal gegen das Blutgruppen-Antigen D immunisiert haben. Obwohl es sich beim Anti-D-Immunglobulin um ein außergewöhnlich infektionssicheres Blutprodukt handelt, kann eine Infektionsübertragung nicht für alle Chargen und alle Erreger ausgeschlossen werden. Humanes Anti-D-Immunglobulin kann außerdem selten (Häufigkeit zwischen 1:1.000 und 1:10.000) zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen 1.

* Früher war Anti-D ein häufiger Grund für den sogenannten Morbus haemolyticus. Das ungeborene Kind bekommt von der Mutter über den Mutterkuchen (die Plazenta) eine Vielzahl von Antikörpern übertragen. Dadurch wird das Neugeborene vor Infektionen geschützt. Im Falle von Anti-D führt dies allerdings dazu, dass die kindlichen Erythrozyten beschleunigt abgebaut werden. Dies führt beim ungeborenen Kind zu einer Blutarmut (Anämie), die im schlimmsten Fall zum Tod des ungeborenen Kindes führen kann.
Bei weniger schweren Fällen kann nach der Geburt eine verstärkte Neugeborenen-Gelbsucht auftreten, die jedoch meist gut behandelt werden kann. Es ist daher wichtig, die Bildung von Anti-D und auch anderen Blutgruppenantikörpern rechtzeitig zu entdecken. Deshalb werden in der Schwangerschaft zwei Antikörpersuchtests durchgeführt, und zwar in der Frühschwangerschaft sowie zwischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche. Neben Anti-D werden dort auch andere, überwiegend harmlose Antikörper gefunden, so dass auch bei positivem Antikörpersuchtest die große Mehrzahl der Schwangerschaften normal verläuft.

  1. Prof. Dr. med. Tobias J. Legler, Anti-D-Prophylaxe bei RhD-negativen Frauen – Hämotherapie www.drk-haemotherapie.de 

Rh-Prophylaxe

Da Anti-D einen Morbus haemolyticus* des ungeborenen Kindes verursachen kann, wurde Ende der 1960er Jahre die Rhesus-Prophylaxe eingeführt. Dabei wird eine kleine Dosis von Anti-D, z. B. Rhophylac® 300, verabreicht. Hierdurch werden eventuell in die Blutbahn der Mutter übergetretene Erythrozyten des Kindes abgebaut und so eine Immunisierung der Mutter gegen das Kind verhindert.
Die Rh-Prophylaxe wird der (Rh-negativen) Mutter nach der Geburt verabreicht, sobald die Blutgruppe des Neugeborenen aus dem Nabelschnurblut bestimmt worden ist und das Neugeborene RhD-positiv ist. Gemäß Mutterschaftsrichtlinien wird bisher die Rh-Prophylaxe bei allen RhD-negativen Schwangeren zusätzlich in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche verabreicht. Dies erfolgte bisher unabhängig vom Rhesus-Status des ungeborenen Kindes. Einem Teil der Schwangeren wird die Rh-Prophylaxe also verabreicht, ohne dass es rückblickend betrachtet tatsächlich notwendig gewesen wäre. Dies betrifft etwa 40 % der Schwangeren.

Warum sollte die Rhesus-Prophylaxe möglichst gezielt angewendet werden?

Die Präparate für die Rh-Prophylaxe können als sehr sicher angesehen werden. Trotzdem äußern Schwangere gelegentlich Bedenken, da es sich bei der Rh-Prophylaxe um ein Blutprodukt handelt. Für die Herstellung werden Spenden von Menschen verwendet, die sich früher einmal gegen das Blutgruppen-Antigen D immunisiert haben. Obwohl es sich beim Anti-D-Immunglobulin um ein außergewöhnlich infektionssicheres Blutprodukt handelt, kann eine Infektionsübertragung nicht für alle Chargen und alle Erreger ausgeschlossen werden. Humanes Anti-D-Immunglobulin kann außerdem selten (Häufigkeit zwischen 1:1.000 und 1:10.000) zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen 1.

* Früher war Anti-D ein häufiger Grund für den sogenannten Morbus haemolyticus. Das ungeborene Kind bekommt von der Mutter über den Mutterkuchen (die Plazenta) eine Vielzahl von Antikörpern übertragen. Dadurch wird das Neugeborene vor Infektionen geschützt. Im Falle von Anti-D führt dies allerdings dazu, dass die kindlichen Erythrozyten beschleunigt abgebaut werden. Dies führt beim ungeborenen Kind zu einer Blutarmut (Anämie), die im schlimmsten Fall zum Tod des ungeborenen Kindes führen kann.
Bei weniger schweren Fällen kann nach der Geburt eine verstärkte Neugeborenen-Gelbsucht auftreten, die jedoch meist gut behandelt werden kann. Es ist daher wichtig, die Bildung von Anti-D und auch anderen Blutgruppenantikörpern rechtzeitig zu entdecken. Deshalb werden in der Schwangerschaft zwei Antikörpersuchtests durchgeführt, und zwar in der Frühschwangerschaft sowie zwischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche. Neben Anti-D werden dort auch andere, überwiegend harmlose Antikörper gefunden, so dass auch bei positivem Antikörpersuchtest die große Mehrzahl der Schwangerschaften normal verläuft.

  1. Prof. Dr. med. Tobias J. Legler, Anti-D-Prophylaxe bei RhD-negativen Frauen – Hämotherapie www.drk-haemotherapie.de 

Rh-Prophylaxe

Da Anti-D einen Morbus haemolyticus* des ungeborenen Kindes verursachen kann, wurde Ende der 1960er Jahre die Rhesus-Prophylaxe eingeführt. Dabei wird eine kleine Dosis von Anti-D, z. B. Rhophylac® 300, verabreicht. Hierdurch werden eventuell in die Blutbahn der Mutter übergetretene Erythrozyten des Kindes abgebaut und so eine Immunisierung der Mutter gegen das Kind verhindert.
Die Rh-Prophylaxe wird der (Rh-negativen) Mutter nach der Geburt verabreicht, sobald die Blutgruppe des Neugeborenen aus dem Nabelschnurblut bestimmt worden ist und das Neugeborene RhD-positiv ist. Gemäß Mutterschaftsrichtlinien wird bisher die Rh-Prophylaxe bei allen RhD-negativen Schwangeren zusätzlich in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche verabreicht. Dies erfolgte bisher unabhängig vom Rhesus-Status des ungeborenen Kindes. Einem Teil der Schwangeren wird die Rh-Prophylaxe also verabreicht, ohne dass es rückblickend betrachtet tatsächlich notwendig gewesen wäre. Dies betrifft etwa 40 % der Schwangeren.

Warum sollte die Rhesus-Prophylaxe möglichst gezielt angewendet werden?

Die Präparate für die Rh-Prophylaxe können als sehr sicher angesehen werden. Trotzdem äußern Schwangere gelegentlich Bedenken, da es sich bei der Rh-Prophylaxe um ein Blutprodukt handelt. Für die Herstellung werden Spenden von Menschen verwendet, die sich früher einmal gegen das Blutgruppen-Antigen D immunisiert haben. Obwohl es sich beim Anti-D-Immunglobulin um ein außergewöhnlich infektionssicheres Blutprodukt handelt, kann eine Infektionsübertragung nicht für alle Chargen und alle Erreger ausgeschlossen werden. Humanes Anti-D-Immunglobulin kann außerdem selten (Häufigkeit zwischen 1:1.000 und 1:10.000) zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen 1.

* Früher war Anti-D ein häufiger Grund für den sogenannten Morbus haemolyticus. Das ungeborene Kind bekommt von der Mutter über den Mutterkuchen (die Plazenta) eine Vielzahl von Antikörpern übertragen. Dadurch wird das Neugeborene vor Infektionen geschützt. Im Falle von Anti-D führt dies allerdings dazu, dass die kindlichen Erythrozyten beschleunigt abgebaut werden. Dies führt beim ungeborenen Kind zu einer Blutarmut (Anämie), die im schlimmsten Fall zum Tod des ungeborenen Kindes führen kann.
Bei weniger schweren Fällen kann nach der Geburt eine verstärkte Neugeborenen-Gelbsucht auftreten, die jedoch meist gut behandelt werden kann. Es ist daher wichtig, die Bildung von Anti-D und auch anderen Blutgruppenantikörpern rechtzeitig zu entdecken. Deshalb werden in der Schwangerschaft zwei Antikörpersuchtests durchgeführt, und zwar in der Frühschwangerschaft sowie zwischen der 24. und der 27. Schwangerschaftswoche. Neben Anti-D werden dort auch andere, überwiegend harmlose Antikörper gefunden, so dass auch bei positivem Antikörpersuchtest die große Mehrzahl der Schwangerschaften normal verläuft.

  1. Prof. Dr. med. Tobias J. Legler, Anti-D-Prophylaxe bei RhD-negativen Frauen – Hämotherapie www.drk-haemotherapie.de 
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